Förderraten Studierendenmobilität (SM)
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Die entsprechende Aufteilung in drei Ländergruppen wird zentral von Erasmus+ vorgegeben.
In den Projektjahren 2021, 2022 und 2023 gelten unterschiedliche national festgelegte Förderhöhen für Studienaufenthalte (SMS). Die Förderraten im Aufruf 2022 und 2023 betragen:
Gruppe 1: monatlich 600 € für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden sowie Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
Gruppe 2: monatlich 540 € für Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien sowie Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat)
Gruppe 3: monatlich 490 € für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Serbien
Erasmus+ Praktikant:innen erhalten monatlich 150 € zusätzlich.
Außerdem gibt es weitere Aufstockungsbeträge für Teilnehmer:innen mit geringeren Chancen sowie für nachhaltiges Reisen.
Förderraten Personalmobilität (ST)
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichts- und Lehrzwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Seit dem Projektjahr 2021 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für die unterschiedlichen Ländergruppen bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis zum 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
Gruppe 1: 180 € am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Gruppe 2: 160 € am Tag für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Gruppe 3: 140 € am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Zu diesen Tagessätzen kommt eine Reisekostenpauschale in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Bei nachhaltigem Reisen gelten leicht erhöhte Pauschalen.
SMS
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Studierende werden mit Erasmus+ gefördert, wenn
• sie einen Studienaufenthalt in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
• sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
• ihre Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt,
• die Heimathochschule und die Gasthochschule einen Erasmus-Kooperationsvertrag abgeschlossen haben.
Studierende erhalten
• ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt im Ausland,
• akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
• eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule,
• Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
• ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Lingustic Support (OLS),
• ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
• ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmer:innen mit geringeren Chancen.
Dauer der Förderung
Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann zwischen 2 Monaten und 12 Monaten dauern. Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
• jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu 12 Monate,
• in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate und zusätzlich 12 Monate im Promotionsstudium,
• die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal für 6 Monate).
Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Studierende können somit einerseits an einer Hochschule studieren und andererseits ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren. Jede Mobilität kann – bei Einhaltung der Mindestdauer für den physischen Aufenthalt – durch eine virtuelle Phase ohne zeitliche Vorgabe ergänzt werden.
Unter bestimmten Bedingungen können zudem kürzere Mobilitäten in Form einer „blended mobility“ (Kombination aus virtueller und physischer Mobilität) gefördert werden. Die Dauer der physischen Phase beträgt dabei mindestens 5 Tage und höchstens 30 Tage. Das Format wird durch ein beliebiges Volumen an virtuellem Lernen vor oder nach der physischen Mobilität ergänzt. Die Dauer der virtuellen Komponente unterliegt keinen Förderkriterien, doch müssen für die kombinierte virtuelle und physische Mobilität mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden.
SMP
Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.
Studierende können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn
• sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländern absolvieren wollen
• sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
• ihre Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt.
Graduierte Absolvent:innen können durch Erasmus+ gefördert werden, wenn
• sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
• sie aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens 2 Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung haben bzw. nicht mehr als 10 Monate gefördert wurden,
• sie durch ihre Heimathochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für eine Förderung ausgewählt wurden,
• sie den akademischen Abschluss vorweisen können, oder alle Prüfungen erfolgreich abgeschlossen haben,
• das Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach ihrem Abschluss beendet wird.
Studierende und Graduierte erhalten
• ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Praktikumsaufenthalt,
• akademische Anerkennung des Praktikums,
• Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
• ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Language Support (OLS),
• ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse.
Dauer der Förderung
Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
• jeweils im Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengang bis zu 12 Monate,
• in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate und zusätzlich 12 Monate im Promotionsstudium,
• die Förderung kann aufgeteilt werden und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal 6 Monate).
Praktikumsdauer
• mind. 2 Monate und max. 12 Monate
Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.